Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete bereitstellen
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- Veröffentlicht: Freitag, 16. Januar 2026 00:00
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PM CDU-Kreistagsfraktion 15.01.2026
Rastatt. – Die CDU-Kreistagsfraktion spricht sich dafür aus, Geflüchteten in den Städten und Gemeinden sowie in sozialen Einrichtungen gemeinnützige Arbeitsangebote zu unterbreiten. Hintergrund des Vorstoßes sind jüngste Medienberichte über positive Erfahrungen, die mit diesem Vorgehen im benachbarten Landkreis Karlsruhe gemacht wurden, wie Fraktionschef Kreisrat Andreas Merkel erläuterte. In einer an Landrat Prof. Dr. Christian Dusch gerichteten Anfrage bitten die Mitglieder der größten Fraktion im Kreistag daher um Auskunft, ob und unter welchen Bedingungen das vom Landratsamt Karlsruhe praktizierte Vorgehen auch im Landkreis Rastatt Platz Platz greifen könnte. Von besonderem Interesse ist dabei für die Mandatsträger auch die Frage, ob solche Arbeitsgelegenheit neben dem kommunalen Bereich auch von gemeinnützigen sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Das bei der Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit zum Tragen kommende Prinzip „Fördern und Fordern“ sollte nach Auffassung der stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Brigitte Schäuble auch in Mittelbaden umgesetzt werden. Dies gelte in besonderer Weise für junge Menschen. Zumal Arbeit helfe, sinnvolle Tagesstrukturen aufzubauen und darüber hinaus die Möglichkeit biete, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. „Alles in allem wird damit ein wichtiger Beitrag zu einer gelingenden Integration in unsere Gesellschaft geleistet“, so die Auffassung von Schäuble. Die Karlsruhe gemachten Erfahrungen belegten, dass Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechtssicher, praktikabel und mit hoher Akzeptanz angeboten werden können.
Hintergrund der aktuellen Initiative ist die Tatsache, dass Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, nach dem Gesetz verpflichtet sind, gemeinnützige Tätigkeiten zu übernehmen – etwa auf Bauhöfen, Grünanlagen oder in sozialen Einrichtungen. Sie erhalten dafür eine kleine Entschädigung. Die Arbeit soll keine regulären Jobs ersetzen, sondern helfen, den Alltag zu strukturieren, Beschäftigung zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen.